3. Alleinstellungsmerkmal - NewSunTech

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Das dritte Alleinstellungsmerkmal





Das Bewirken von Lumineszenzphänomenen mit einer Lumineszenzlebensdauer von mehr als 7 Tage nach der Beendigung der Anregung ist das dritte Alleinstellungsmerkmal der besonderen anregenden Energieform. Keine bekannte anregende Energieform, z.B. UV-Strahlung, Röntgenstrahlung, Gammastrahlung oder Laserstrahlung ist dazu in der Lage ein Lumineszenzphänomen zu bewirken, welches eine Lumineszenzlebensdauer von mehr als 7 Tage nach Beendigung der Anregung aufweist. Die Beendigung der Anregung beim ersten neuartigen Lumineszenzphänomen und beim zweiten neuartigen Lumineszenzphänomen erfolgt durch die Einholung der Festkörperproben von deren zeitweiligem Lagerungsort im Gras in der direkten Sonnenstrahlung (beim ersten neuartigen Lumineszenzphänomen) oder im Gras bei Nacht in der Erdatmosphäre (beim zweiten neuartigen Lumineszenzphänomen) und deren Einsetzung in den Messraum einer geeigneten experimentellen Vorrichtung, siehe dazu die Tafel 3, die Figur 5 und die Figur 6.

Dieses dritte Alleinstellungsmerkmal beruht allem Anschein nach auf die Speicherung der besonderen anregenden Energieform in gewissen Festkörper. Keine bekannte anregende Energieform kann in Festkörper, wie etwa in Granit, in Granodiorit, in kristallinem Quarz oder in Sperrholz dermaßen gespeichert werden, dass dadurch ein Lumineszenzphänomen mit einer Lumineszenzlebensdauer von mehr als 7 Tage bewirkt werden kann, welches dabei nicht etwa auf die in den Festkörper vorhandenen phosphoreszierenden Substanzen beruht, sondern welches ausschließlich auf die Speicherung der jeweiligen anregenden Energieform in den Festkörperproben zurückzuführen ist. In der Figur 9 und der Figur 10 sind diese Lumineszenzphänomene mit extrem lang anhaltender Lumineszenzlebensdauer, festgestellt in Zusammenhang mit dem ersten neuartigen Lumineszenzphänomen (rote Kurven) und mit dem zweiten neuartigen Lumineszenzphänomen (blaue Kurven), bewirkt durch Festkörperproben aus Granit und Sperrholz für die ersten 7 Tage nach Beendigung der Anregung dargestellt.

In der Figur 19 ist die extrem lange Lumineszenzlebensdauer festgestellt im Zusammenhang mit dem zweiten neuartigen Lumineszenzphänomen, bewirkt durch Festkörperproben aus Granit und Granodiorit, für die ersten 21 Tage nach der Einholung der Proben aus der Erdatmosphäre als Graphen der jeweiligen Versuche dargestellt. Die Festkörperproben aus Granit, Granodiorit und Sperrholz, deren bewirkte Lumineszenzemission in der Figur 9, Figur 10 und Figur 19 dargestellt ist, besitzen die gleiche geometrische Form und die gleichen Abmessungen, siehe dazu die Figur 6.

Das nach dem Planckschen Strahlungsgesetz erwartete Emissionsniveau im Messraum der experimentellen Vorrichtung lag für die Versuche dargestellt in der Figur 9, der Figur 10 und der Figur 19 bei 5 cps (cps - counts per second) +/- 2 cps und entsprach der Zählrate des Lumineszenzdetektors in einem absolut dunklen Messraum bei Zimmertemperatur, ohne darin vorhandener Lumineszenz. Auch 21 Tage nach der 2-stündigen Lagerung der Festkörperproben aus Granit und Granodiorit in der Erdatmosphäre bzw. nach der Einholung der Festkörperproben aus Granit und Granodiorit aus der Erdatmosphäre wurde das energetische Soll-Niveau im Messraum der experimentellen Vorrichtung von 5 cps +/- 2 cps, vorgegeben durch das Plancksche Strahlungsgesetz, nicht erreicht, siehe dazu die Figur 19.

Die Granitprobe bewirkte auch 21 Tage nach deren Einholung aus der Erdatmosphäre, unter weitgehend isothermen Versuchsbedingungen, ein Lumineszenzphänomen mit einem Lumineszenzsignal von 1.910 cps, die Granodioritprobe ein Lumineszenzphänomen mit einem Lumineszenzsignal von 693 cps, siehe die Figur 19. Zum Vergleich, die derzeit modernsten und leistungsfähigsten phosphoreszierenden Farbstoffe, entwickelt auf Basis von speziell dotierten Strontiumaluminat-Verbindungen, zeigen eine maximale Lumineszenzlebensdauer die weniger als zwei Tage beträgt und die im Bereich von 20 bis 30 Stunden liegt, siehe dazu die Anlage 11.

Eines der neusten und leistungsfähigsten gegenwärtig am Markt vorhandenen phosphoreszierenden Farbstoffe auf Basis von Strontiumaluminat-Verbindungen ist der Superluminova-Farbstoff Typ C3, siehe dazu die Anlage 14. Dieser Superluminova-Farbstoff Typ C3 verliert nach der Aktivierung mit Sonnenlicht binnen 8 Stunden (480 Minuten) drei Zehnerpotenzen an Signalstärke, siehe die Anlage 15. Acht Stunden nach der vollständigen Aktivierung an Sonnenlicht ist das Lumineszenzsignal des Superluminova-Farbstoffs Typ C3 von 7.000 ncd/mm² (100 %) auf 7 ncd/mm² (0,1 %) des Ausgangswertes gefallen, siehe dazu die Herstellerangaben in der Anlage 15 aus der Anlage 49, Seite 4.

Das Lumineszenzsignal, welches durch die Granitprobe im Messraum der experimentellen Vorrichtung bewirkt wird, verliert hingegen binnen 21 Tage nur etwa eine Zehnerpotenz an Signalstärke. Nach 21 Tagen ist das Lumineszenzsignal von dessen Ausgangswert von 20.390 cps (100 %) auf gerademal 1.910 cps (bzw. auf 9,3 % des Ausgangswertes) gefallen, siehe dazu die Figur 19.

Der Superluminova-Farbstoff Typ C3 würde hingegen binnen eines Zeitraums von 21 Tagen theoretisch etwa 180 Zehnerpotenzen (Größenordnungen) an Signalstärke verlieren, falls die rote Lumineszenz-Abklingkurve aus der Anlage 15 über 21 Tage hinweg extrapoliert würde. Dies ist natürlich eine rein theoretische Extrapolation, bei der nicht berücksichtigt wird, dass der Superluminova-Farbstoff Typ C3 eine begrenzte Lumineszenzlebensdauer besitzt, wie dies in der Veröffentlichung aus der Anlage 11 dargestellt wird. Dennoch ist diese rein theoretische Betrachtungsweise sehr wichtig, denn diese theoretische Extrapolation über 21 Tage vermittelt ein Gefühl für den extremen Unterschied zwischen den Abfall der Lumineszenzemission bei einem der leistungsfähigsten am Markt gegenwärtig verfügbaren Phosphoreszenz-Farbstoffe einerseits und den Abfall der Lumineszenzemission festgestellt bei den Lumineszenzphänomenen bewirkt durch die Festkörperproben aus Granit oder Granodiorit, nach deren temporärer Lagerung in der Erdatmosphäre, anderseits.

Dieser oben dargestellte Vergleich zeigt sehr deutlich den extremen Unterschied zwischen einem Phosphoreszenzphänomen, festgestellt in Zusammenhang mit einem der leistungsfähigsten am Markt vorhandenen Phosphoreszenz-Farbstoffen einerseits und dem Lumineszenzphänomen bewirkt durch die Speicherung der besonderen anregenden Energieform in gewissen Festkörper, wie etwa in Festkörperproben aus Granit oder Granodiorit anderseits. Auch die leistungsfähigsten gegenwärtig am Markt vorhandenen phosphoreszierenden Farbstoffe, aufgrund von Strontiumaluminat-Verbindungen, besitzen eine Lumineszenzlebensdauer von weniger als 2 Tage nach deren vollständiger Aktivierung bzw. nach deren maximaler Anregung, während die Lumineszenz bewirkt durch die Speicherung der besonderen anregenden Energieform in Proben aus Granit oder aus Granodiorit länger als 21 Tage nach der Beendigung der Anregung bzw. nach der Einholung der Festkörperproben aus der Erdatmosphäre experimentell nachweisbar ist, siehe dazu die Figur 19.

Dieser oben dargestellte extreme Unterschied in der Abnahme der Intensität der Lumineszenzemission über der Zeitachse, unter weitgehend isothermen Bedingungen bei Zimmertemperatur, zwischen dem Phosphoreszenzphänomen bewirkt durch einem der leistungsfähigsten am Markt verfügbaren Phosphoreszenz-Farbstoffen einerseits und dem Lumineszenzphänomen bewirkt durch die Proben aus Granit und Granodiorit nach deren temporärer Lagerung in der Erdatmosphäre (zweites neuartiges Lumineszenzphänomen) in einem lichtdicht abgeschlossenen Messraum bei atmosphärischem Luftdruck anderseits, bestätigt die Annahme, dass es sich beim ersten neuartigen Lumineszenzphänomen und beim zweiten neuartigen Lumineszenzphänomen in keiner Weise um neuartige und noch unbekannte Formen von Phosphoreszenz handelt, die aufgrund von irgendwelchen phosphoreszierenden Substanzen, die sich als Spurenelemente in Form von Mikroverunreinigungen in den Festkörperproben befinden, zustande kommen. Vielmehr handelt es sich bei dem ersten, dem zweiten und dem vierten neuartigen Lumineszenzphänomen (siehe die Tafel 3) um eine völlig neue Art von Lumineszenzphänomenen, die auf die Speicherung einer besonderen anregenden und lumineszenzbewirkenden Energieform in gewissen Festkörper zurückzuführen ist. Diese in den Festkörper gespeicherte besondere anregende Energieform bewirkt im Messraum einer experimentellen Vorrichtung, unter normalen atmosphärischen Luftdruckbedingungen, ein Anregungsphänomen gefolgt von Lumineszenzabgabe.

Der oben dargestellte extreme Unterschied in der Abnahme der Intensität der Lumineszenzemission über der Zeitachse, zwischen dem Phosphoreszenzphänomen bewirkt durch einem der leistungsfähigsten am Markt verfügbaren Phosphoreszenz-Farbstoffen einerseits und dem Lumineszenzphänomen bewirkt durch die Proben aus Granit und Granodiorit anderseits, weist nachhaltig darauf hin, dass die Festkörperproben aus Granit und Granodiorit während deren zeitweiliger Lagerung in der Erdatmosphäre eine in der Erdatmosphäre vorhandene besondere anregende Energieform sehr wirkungsvoll speichern. Die Proben aus Granit, Granodiorit und Quarz werden nicht einfach durch irgendeine in der Erdatmosphäre bereits bekannte Energieform irgendwie angeregt und bewirken danach, nach Beendigung der Anregung bzw. nach Einholung der Proben aus der Erdatmosphäre, irgendwie ein noch unbekanntes Phosphoreszenzphänomen, aufgrund der in den Festkörperproben vorhandenen phosphoreszierenden Substanzen, die sich in Form von Spurenelementen oder Mikroverunreinigungen in den Festkörperproben befinden. Vielmehr speichern die Festkörperproben aus Granit und Granodiorit, wie auch die Festkörperproben aus Quarz, Glas und Sperrholz, in einem materialspezifischen Umfang die von der Sonne ausgestrahlte oder die in der Erdatmosphäre vorhandene besondere anregende Energieform und diese in den Festkörperproben gespeicherte besondere anregende Energieform bewirkt dann die experimentell nachweisbaren neuartigen Lumineszenzphänomene bzw. das erste neuartige Lumineszenzphänomen, das zweite neuartige Lumineszenzphänomen und das vierte neuartige Lumineszenzphänomen.

Das oben dargestellte Verhältnis der Größenordnungen von 180 zu 1 für den Abfall der Intensität der Lumineszenz über einen Zeitraum von 21 Tagen zwischen
a) einem Phosphoreszenzphänomen, theoretisch berechnet aufgrund der Abklingkurve eines der leistungsfähigsten am Markt verfügbaren Phosphoreszenzfarbstoffen (dem Superluminova C3 – Phosphoreszenzfarbstoff), siehe die Anlage 15 einerseits und
b) dem zweiten neuartigen Lumineszenzphänomen, experimentell festgestellt in Zusammenhang mit der Granitprobe bestehend aus zwei Granitringen, siehe die Figur 6 und die Figur 19 anderseits,
bestätigt die im Zusammenhang mit dem zweiten Alleinstellungsmerkmal geäußerte Behauptung, dass das zweite neuartige Lumineszenzphänomen ein Alleinstellungsphänomen ist, welches charakteristisch für die besondere anregende Energieform ist und welches von keiner anderen anregenden Energieform auch nur annähernd reproduziert werden kann. Zu diesen Alleinstellungsphänomenen, bewirkt durch die besondere anregende Energieform, gehören auch die anderen fünf neuartigen physikalischen Phänomene, dargestellt in der Tafel 4.

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