4. Lumineszenzphänomen - NewSunTech

Direkt zum Seiteninhalt
Spezieller Teil > Die neuen Phänomene
Das vierte neuartige Lumineszenzphänomen (Lum-4 – Phänomen) – technisch berücksichtigt








“Das Schönste was wir erleben können, ist das Geheimnisvolle.“
Albert Einstein, Nobelpreis für Physik 1921



Ein weiteres neuartiges Lumineszenzphänomen ist dann feststellbar, wenn atmosphärische Luft mittels einer Vakuumpumpe und eines Schlauchsystems durch einen lichtdicht abgeschlossenen Messraum aus Glas, siehe die Figur 18, bei Nacht oder bei Tag durchgeleitet wird. Ein sehr intensives Lumineszenzphänomen ist im lichtdicht abgeschlossenen Messraum aus Glas feststellbar. Dieses Lumineszenzphänomen ist viel intensiver als wenn atmosphärische Luft durch einen gleich großen Messraum aus Edelstahl (drittes neuartige Lumineszenzphänomen) unter gleichen Witterungsbedingungen, bei gleicher Tageszeit und bei gleicher Jahreszeit mit dem gleichen Durchsatzvolumen durchgeleitet wird.

Der für diese Versuche zum vierten neuartigen Lumineszenzphänomen eingesetzte Messraum aus Glas ist in der Figur 7 und in der Figur 8 dargestellt. Als Messraum wurde ein verspiegeltes Glasgefäß in Schalenform Typ KGW Isotherm SCH 33 CAL mit 6,0 Liter Messraumvolumen eingesetzt, siehe dazu die Spezifikationen des Glasmessraums in der Figur 8.

Wird atmosphärische Luft für eine Stunde mit einem Durchsatz von 20,0 l/min durch diesen o.g. lichtdicht abgeschlossenen Messraum aus Glas durchgeleitet, so tritt erst ein sehr intensives Lumineszenzphänomen auf und dann, nach Beendigung des Durchflusses des Messraums mit atmosphärischer Luft, tritt ein sehr bemerkenswertes physikalisches Phänomen auf. Nach der Beendigung des Durchflusses des Messraums mit atmosphärischer Luft bzw. nach dem Ausschalten der Vakuumpumpe, welche die atmosphärische Luft durch den Messraum aus Glas befördert bzw. durchzieht, ist im lichtdicht abgeschlossenen Glasmessraum ein Lumineszenzphänomen mit einer Intensität von mehreren hundert Hz bzw. cps (cps - engl. “counts per second“) weiterhin experimentell feststellbar. Dies, obwohl keine atmosphärische Luft mehr durch den Messraum aus Glas durchgeleitet wird.

Die Intensität des im Messraum aus Glas feststellbaren Lumineszenzsignals ist dabei, gleich der Intensität des dritten neuartigen Lumineszenzphänomens, abhängig von der Tageszeit, der Witterung und der Jahreszeit an dem der jeweilige Versuch durchgeführt wird. Die Intensität des feststellbaren Lumineszenzsignals liegt dabei signifikant höher, als das nach der kinetischen Gastheorie erwartete Soll-Energieniveau im Messraum von 5 cps +/- 2 cps. Das Soll-Energieniveau im Messraum ist im Fall dieses vierten neuartigen Lumineszenzphänomens gleich dem Soll-Energieniveau im Messraum, dargestellt in Zusammenhang mit dem dritten neuartigen Lumineszenzphänomen.

Wird nach dem Ende des Durchflusses von atmosphärischer Luft durch den Glasmessraum, der Glasmessraum aus der experimentellen Vorrichtung entnommen und wird dieser Glasmessraum in einem luftdicht und lichtdicht verschlossenen Behälter bei Zimmertemperatur aufbewahrt und drei Tage nach dem Ende des einstündigen Versuchs mit Durchfluss von atmosphärischer Luft erneut in die experimentelle Vorrichtung eingesetzt, so ist nach dem lichtdichten Verschluss der experimentellen Vorrichtung, im Glasmessraum erneut das Lumineszenzphänomen mit einer Intensität von mehreren hundert cps sofort feststellbar. Dies, ohne dass atmosphärische Luft durch den Glasmessraum erneut durchgeleitet wird. Auch 5 Tage oder 7 Tage nach dem Ende des einmaligen einstündigen Durchflussversuchs mit atmosphärischer Luft, ist beim Einsetzen des in einem luftdicht und lichtdicht abgeschlossenen Behälter aufbewahrten Glasmessraums in die experimentelle Vorrichtung, sofort ein Lumineszenzphänomen mit einer signifikanten Intensität feststellbar, die wesentlich höher liegt als die Dunkelzählrate des Detektors von 5 Hz +/- 2 Hz.

Der Messraum aus Glas hat sich anscheinend während des einstündigen Durchflusses mit atmosphärischer Luft, mit einer in der atmosphärischen Luft vorhandenen anregenden und lumineszenzbewirkenden Energieform wortwörtlich imprägniert bzw. aufgeladen. Diese anregende Energieform bleibt auch nach dem Ende des einstündigen Durchflusses des Glasmessraums mit atmosphärischer Luft irgendwie in der Festkörperstruktur des Glasmessraums gespeichert und bewirkt danach ein lang anhaltendes Lumineszenzphänomen.

Dieses Imprägnationsphänomen klingt nur sehr langsam ab. Man muss etwa 2 bis 3 Wochen warten, bis dieses Imprägnationsphänomen bzw. dieses Aufladungsphänomen des Glasmessraums vollständig abgeklungen ist. Erst 2 bis 3 Wochen nach einem einstündigen Durchflussversuch mit atmosphärischer Luft ist das stets im Glasmessraum vorhandene Lumineszenzsignal so weit abgeklungen, dass im Messraum aus Glas ein Lumineszenzsignal gemessen wird, welches im Bereich der Dunkelzählrate des Detektors bei Zimmertemperatur von 5 cps +/- 2 cps liegt.

Aufgrund dieses neuartigen Lumineszenzphänomens ist ein Messraum aus Glas, wie er in der Figur 8 dargestellt ist, für den Nachweis von atmosphärischer Luft mittels des Durchflusses von atmosphärischer Luft durch einen lichtdicht abgeschlossenen Messraum einer technischen Vorrichtung völlig unbrauchbar. Das bereits nach einem einstündigen Durchfluss von atmosphärischer Luft durch einen Messraum aus Glas auftretende Imprägnationsphänomen verzerrt und überlagert für 2 bis 3 Wochen das durch die atmosphärische Luft in einem Messraum aus Stahl auftretende Lumineszenzphänomen (Lum-3-Phänomen) und macht einen präzisen Nachweis in Echtzeit des durch die atmosphärische Luft bewirkten Lumineszenzphänomens in einem Messraum aus Glas völlig unmöglich.

Eine solche Nachweisvorrichtung für atmosphärische Luft mit einem Messraum aus Glas wäre nach einer einstündigen Durchflutung mit atmosphärischer Luft für die nächsten 2 bis 3 Wochen völlig unbrauchbar. Ein präziser Nachweis in Echtzeit der atmosphärischen Luft, aufgrund des bewirkten Lumineszenzphänomens (Lum-3-Phänomen), wäre für die Dauer von 2 bis 3 Wochen nach einem einstündigen Durchfluss von atmosphärischer Luft durch einen Messraum aus Glas, aufgrund des darin zusätzlich auftretenden Imprägnationsphänomens, nicht möglich.

Das völlig gesetzmäßige Auftreten des vierten neuartigen Lumineszenzphänomens bzw. des Imprägnationsphänomens in einem Messraum aus Glas wurde bei der Wahl des Materials für den Messraum der neuartigen Nachweisvorrichtung für atmosphärische Luft im deutschen Patent erstmalig technisch berücksichtigt. Als geeignetes Material für den Messraum der neuartigen Nachweisvorrichtung für atmosphärische Luft, mittels des Durchflusses von atmosphärischer Luft durch einen lichtdicht abgeschlossenen Messraum einer Nachweisvorrichtung, wurde daher nur ein Metall (Aluminium oder Edelstahl) gewählt, siehe den Absatz [0088] und den vierten Patentanspruch der deutschen Patentschrift.

In der Fig. 9 der deutschen Patentschrift, hier in der Webseite farbig dargestellt in der Figur 11, ist die Lumineszenzemission festgestellt im Messraum aus Glas, nachdem der Glasmessraum seinen weitgehend abgeklungenen Imprägnationszustand erreicht hat und der Glasmessraum für einen weiteren Versuch eingesetzt wurde, in der untersten Kurve dargestellt. Deutlich erkennbar in der Figur 11 ist das im leeren Messraum aus Glas festgestellte Lumineszenzsignal von 18 cps +/- 3 cps, welches signifikant höher liegt als das erwartete Soll-Emissionsniveau von 5 cps +/- 2 cps im leeren Messraum der experimentellen Vorrichtung. Obwohl dieses Imprägnationsphänomen bereits seit mehr als 10 Jahren bekannt ist, wurde bisher noch keine Möglichkeit gefunden, den Messraum aus Glas, der nach einem einstündigen Durchflussversuch mit atmosphärischer Luft, mit der in der atmosphärischen Luft anscheinend vorhandenen anregenden Energieform wortwörtlich imprägniert wurde, binnen 24 Stunden auf einen abgeklungenen Aufladungszustand, ohne feststellbare Lumineszenzemission, zu bringen.

Das Phänomen der zeitweiligen bzw. temporären Speicherung der in der atmosphärischen Luft allem Anschein nach vorhandenen besonderen anregenden Energieform in gewissen Festkörper, festgestellt beim Durchfluss von atmosphärischer Luft durch den Messraum aus Glas, tritt auch im Zusammenhang mit der runden Quarzprobe, siehe Bild 1, Bild 2 und Bild 3 auf. Die zwei Versuche dargestellt in der deutschen Patentschrift in der Fig. 8 (hier die Figur 12) zeigen, dass die runde Quarzprobe durch deren bloße Anwesenheit im Messraum der experimentellen Vorrichtung, das Lumineszenzsignal signifikant verstärkt. Diese Verstärkung des Lumineszenzsignals, festgestellt bei Zufuhr von atmosphärischer Luft zu einem Messraum aus Edelstahl, in dem sich die runde Quarzprobe befand, geht allem Anschein nach auf eine punktuelle und temporäre Speicherung der in der Erdatmosphäre anscheinend vorhandenen besonderen anregenden Energieform in der runden Quarzprobe zurück. Die runde Quarzprobe verstärkt dabei durch deren Anwesenheit im Messraum, das Niveau der detektierten Lumineszenz.

Auch im Zusammenhang mit der Darstellung des dritten neuartigen Lumineszenzphänomens konnte diese signifikante Erhöhung des Niveaus der Lumineszenz im Messraum, aufgrund der punktuellen und temporären Speicherung der in der Erdatmosphäre anscheinend vorhandenen besonderen anregenden Energieform in der runden Quarzprobe, gut beobachtet werden. Der direkte Vergleich zwischen den ersten zwei Versuchen, beide durchgeführt in der gleichen Nacht mit und ohne der Quarzprobe im Messraum belegt, dass die runde Quarzprobe durch deren Anwesenheit  im Messraum die Intensität des Lumineszenzsignals von einem Niveau von 400 Hz bis 900 Hz (Plateaubereich bei Nacht ohne der Quarzprobe im Messraum), siehe dazu die Figur 15, auf ein Niveau von 600 Hz bis 1.000 Hz (Plateaubereich bei Nacht mit eingelegter Quarzprobe im Messraum), siehe dazu die Figur 16, hebt.

Auch das Niveau der Lumineszenz unmittelbar nach Beginn der Zufuhr von atmosphärischer Luft zum Messraum steigt wesentlich steiler an, dann, wenn sich die runde Quarzprobe im Messraum der experimentellen Vorrichtung befindet. Beim Versuch durchgeführt ohne die runde Quarzprobe im Messraum, steigt die Lumineszenzemission von 10 Hz auf 400 Hz binnen wenigen Sekunden an, siehe die Figur 15.  Beim nächsten Versuch, durchgeführt in der gleichen Nacht mit der runden Quarzprobe im Messraum, steigt die Lumineszenzemission hingegen von 22 Hz auf 900 Hz binnen wenigen Sekunden an, siehe die Figur 16.

Dieses Phänomen der Speicherung der in der Erdatmosphäre anscheinend vorhandenen besonderen anregenden Energieform in der runden Quarzprobe tritt auch in Zusammenhang mit dem zweiten neuartigen Lumineszenzphänomen auf. Beim zweiten neuartigen Lumineszenzphänomen wird die in der Erdatmosphäre vorhandene besondere anregende Energieform direkt und unmittelbar in der runden Quarzprobe gespeichert. Dies erfolgt durch die zeitweilige Lagerung der runden Quarzprobe ebenerdig im Gras in der Erdatmosphäre.  

Beim dritten neuartigen Lumineszenzphänomen wird hingegen die atmosphärische Luft mittels einer Vakuumpumpe und eines Schlauchsystems aus der Erdatmosphäre angesaugt und durch den Messraum einer experimentellen Vorrichtung durchgezogen bzw. durchgeleitet. Im Messraum aus Edelstahl erfolgt dann die punktuelle und temporäre Speicherung der in der Erdatmosphäre anscheinend vorhandenen besonderen anregenden Energieform in der runden Quarzprobe.

Das Auftreten des vierten neuartigen Lumineszenzphänomens verletzt die kinetische Gastheorie (siehe die Anlage 2), welche besagt, dass in einem Gas, zu dem auch die atmosphärische Luft gehört, die vorhandene Energie alleinig als die kinetische Energie der Gaspartikel vorliegt. Das Soll-Energieniveau vorgegeben durch die kinetische Gastheorie bei Zimmertemperatur im Messraum aus Glas mit 6,0 Liter Volumen ist in der Figur 3 dargestellt. Die Soll-Partikelenergie im 6,0-Liter-Messraum bei Zimmertemperatur, vorgegeben durch die kinetische Gastheorie, liegt im Bereich von 0,04 eV bis 1,40 eV und ist zu gering um ein Lumineszenzphänomen mit Emission von Lichtquanten und UV-Quanten im Bereich von 2,0 eV bis 7,8 eV zu bewirken, siehe dazu die Figur 3.

Während des einstündigen Durchflusses mit atmosphärischer Luft und danach hätte, gemäß der kinetischen Gastheorie, das Signal des Lumineszenzdetektors sich nur im Bereich der Dunkelzählrate des Detektors von 5 Hz bei Zimmertemperatur bewegen müssen. Dies, weil beim Durchgang von atmosphärischer Luft durch den 6,0-Liter-Messraum bei Zimmertemperatur, gemäß der kinetischen Gastheorie und des Maxwell-Boltzmann Verteilungsgesetzes, kein Lumineszenzphänomen im Messraum zu erwarten ist, siehe die Figur 3.

Das Auftreten des vierten neuartigen Lumineszenzphänomens verletzt die kinetische Gastheorie, welche besagt, dass die in einem Gas vorhandene Energie ausschließlich als die kinetische Energie der Gaspartikel vorliegt, aber auch aus einem zweiten Grund. Keine bekannte Partikelform der atmosphärischen Luft (Luftmoleküle, Luftionen, Aerosole oder Spurengase) kann aufgrund ihrer kinetischen Energie, nach einem einstündigen Durchfluss von atmosphärischer Luft durch einen Messraum aus Glas, den Glasmessraum mit einer lumineszenzbewirkenden anregenden Energieform imprägnieren und dadurch anschließend ein Lumineszenzphänomen bewirken, welches über Tage und Wochen hinweg experimentell nachweisbar ist. Das vierte neuartige Lumineszenzphänomen ist dadurch im Rahmen der kinetischen Gastheorie und des Maxwell-Boltzmann-Verteilungsgesetzes nicht nachvollziehbar.

Das vierte neuartige Lumineszenzphänomen wird im deutschen Patent erstmalig dargestellt und technisch berücksichtigt. Ein neues technisches Verfahren und eine neue technische Vorrichtung wurden aufgrund der Existenz und der technischen Berücksichtigung des vierten neuartigen Lumineszenzphänomens entwickelt, siehe das deutsche Patent, erster und vierter Patentanspruch. Die Existenz des vierten neuartigen Lumineszenzphänomens bzw. das Auftreten des Imprägnationsphänomens bei einem Messraum aus Glas während des Durchflusses von atmosphärischer Luft durch einen Messraum aus Glas wird bei der Ausgestaltung des Messraumes einer der zwei neuen technischen Vorrichtungen zum Nachweis von atmosphärischer Luft in den Absätzen [0088] und [0089], im Zusammenhang mit dem in den Absätzen [0072] und [0078] dargestellten Materialeigenschaften, ausdrücklich berücksichtig.

Alle Versuchsreihen zu den oben dargestellten vier neuartigen Lumineszenzphänomenen wurden unter großer Sorgfalt durchgeführt, um Artefakte und Messfehler auszuschließen. Vor der Durchführung der Versuchsreihen wurde der eingesetzte Lumineszenzdetektor seitens eines deutschen Forschungsinstitutes auf dessen einwandfreier Funktion hin geprüft und die einwandfreie Funktion des Detektors wurde bestätigt. Diese Prüfung des Detektors erfolgte im Zusammenhang mit dem ersten dokumentierten Nachweis des zweiten neuartigen Lumineszenzphänomens aus dem Jahr 2002, siehe dazu das wissenschaftliche Gutachten unter Spezieller Teil > Die Gesetzmäßigkeiten > Die Speicherung in Festkörper.

Im Zusammenhang mit dem ersten und dem zweiten neuartigen Lumineszenzphänomen wurde darauf geachtet, dass die Festkörperproben vor deren Einsetzung in den Messraum der experimentellen Vorrichtung steril gereinigt wurden. Dadurch wurde vermieden, dass evtl. an den Festkörperproben haftende Verunreinigungen in den Messraum der experimentellen Vorrichtung gelangen konnten.

Im Zusammenhang mit dem dritten neuartigen Lumineszenzphänomen wurde zeitweilig zu Testzwecken eine Filterpatrone Typ Whatman Hepa-Cap 36 in den Luftansaugschlauch, welcher Luft in den Messraum beförderte, eingesetzt. In Bild 11, Bild 12, Bild 13 und Bild 18 ist diese Filterpatrone gut erkennbar. Zu den Spezifikationen der Whatman Hepa-Cap 36 Glas-Mikrofaser-Filterpatrone siehe die Anlage 7.

Bei der Verwendung der Hepa-Cap 36 – Filterpatrone ist die Intensität des Lumineszenzsignals bei gleichen Luftdurchsatzvolumen i. d. Regel geringer als ohne diese Filterpatrone im Luftansaugschlauch. Dies ist allem Anschein nach auf das Filtermedium aus Glas der Hepa-Cap 36 – Filterpatrone zurückzuführen.

Das Filtermedium aus Glas der Hepa-Cap 36 – Filterpatrone denaturiert allem Anschein nach in einem gewissen Umfang die natürliche energetische Beschaffenheit der atmosphärischen Frischluft, indem dieses Glasfiltermedium die besondere energetische Eigenschaft der atmosphärischen Frischluft in einem gewissen Umfang speichert, bindet und ausfiltert. Auf diese Speichereigenschaft von Glas bzgl. der besonderen energetischen Eigenschaft der atmosphärischen Frischluft beruht das in diesen Abschnitt dargestellte vierte neuartige Lumineszenzphänomen.

Die im Zusammenhang mit dem dritten neuartigen Lumineszenzphänomen dargestellten Versuche wurden ohne der Hepa-Cap 36 – Filterpatrone durchgeführt. Dies entsprechend der Darstellung und der Beschreibung in der deutschen Patentschrift. Dies gilt auch für die oben dargestellten Versuche zum vierten neuartigen Lumineszenzphänomen.

Alle denkbaren sporadisch auftretenden Artefakte oder systematischen Messfehler wurden nach Möglichkeit ausgeschlossen. Der ununterbrochene und gesetzmäßige Verlauf der in Zusammenhang mit den vier neuartigen Lumineszenzphänomenen festgestellten Lumineszenzemission spricht gegen sporadisch auftretende Artefakte oder systematische Messfehler. Die gemeinsamen Merkmale der neuartigen Lumineszenzphänomene und der neuartigen Radioaktivitätsphänomene, die in im nächsten Abschnitt dargestellt werden, sprechen ebenfalls gegen sporadisch auftretende Artefakte oder Messfehler, die die vier neuartigen Lumineszenzphänomene hätten bewirken oder irgendwie hätte beeinflussen können.

Die vier oben dargestellten neuartigen Lumineszenzphänomene sind zur besseren Übersicht in der Tafel 3 gemeinsam kurz dargestellt und zusammengefasst. In der Tafel 3 sind auch die energetischen Soll-Zustände gemäß des Planckschen Strahlungsgesetzes und des Maxwell-Boltzmann-Verteilungsgesetzes für diese vier neuartigen Lumineszenzphänomene vermerkt.

Alle sechs oben dargestellten neuartigen physikalischen Phänomene sind in der Tafel 4 zusammengefasst. In der Tafel 4 sind die energetischen Soll-Zustände dieser sechs neuartigen Phänomene den experimentell gefundenen energetischen Ist-Zuständen gegenübergestellt. Die Verletzung des radioaktiven Zerfallsgesetzes, des Planckschen Strahlungsgesetzes und des Maxwell-Bolzmann-Verteilungsgesetzes durch die neuartigen physikalischen Phänomene ist dadurch recht deutlich erkennbar.

Zurück zum Seiteninhalt