2. Alleinstellungsmerkmal - NewSunTech

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Das zweite Alleinstellungsmerkmal





Die Speicherbarkeit der allem Anschein nach in der Natur vorhandenen besonderen anregenden Energieform in Festkörper und die darauf beruhende Bewirkung von lang anhaltenden Lumineszenzphänomenen ist das zweite Alleinstellungsmerkmal der besonderen anregenden Energieform. Dieses Alleinstellungsmerkmal ist das wichtigste bisher gefundene technisch anwendbare Alleinstellungsmerkmal der besonderen anregenden Energieform. Keine bisher bekannte anregende Energieform (Elektrizität, UV-Strahlung, Röntgenstrahlung, Gammastrahlung, Laserstrahlung etc.) ist in natürlich vorkommenden Festkörper speicherbar, so dass ausschließlich aufgrund der Speicherbarkeit der jeweiligen Anregungsenergie in Festkörper und nicht etwa aufgrund der in den jeweiligen Festkörper vorhandenen phosphoreszierenden Substanzen, ein lang anhaltendes Lumineszenzphänomen bewirkt werden kann.

Eine kristalline Quarzprobe, wie sie im Bild 1, Bild 2 und Bild 3 dargestellt ist, besteht ausschließlich aus natürlichem kristallinem Siliziumdioxid mit einer gut bekannten chemischen Beschaffenheit, siehe hier. Eine kristalline Quarzprobe enthält keine wie auch immer gearteten Zusätze von phosphoreszierenden Substanzen. Dennoch bewirkt eine Probe aus natürlichem kristallinem Quarz drei neuartige Lumineszenzphänomene mit lang anhaltender Lumineszenzemission, das erste neuartige, das zweite neuartige und das vierte neuartige Lumineszenzphänomen.

Neben Proben aus natürlichem kristallinem Quarz zeigen auch Proben aus Granit, Granodiorit und Holz dieses bemerkenswerte neuartige Speicherphänomen. Auch diese Festkörper kommen auf natürlicher Weise vor.

Die allem Anschein nach in der Natur vorhandene besondere anregende Energieform ist auch in Glas, einem technischen Silikat, speicherbar. Das vierte neuartige Lumineszenzphänomen belegt experimentell die Speicherbarkeit der besonderen anregenden Energieform in Glas.

Das vierte neuartige Lumineszenzphänomen zeigt das mit Abstand eindrucksvollste Speicherphänomen. Dies, weil dieses Speicherphänomen innerhalb eines geschlossenen Raumes eines Gebäudes und nicht etwa in der freien Natur, wie im Zusammenhang mit dem ersten neuartigen Lumineszenzphänomen und dem zweiten neuartigen Lumineszenzphänomen dargestellt, stattfindet.

Beim vierten neuartigen Lumineszenzphänomen wird Luft mittels einer Vakuumpumpe und eines Schlauchsystems aus der Erdatmosphäre entnommen und für die Dauer von einer Stunde mit 20,0 l/min durch einen lichtdicht abgeschlossenen Messraum aus Glas mit einem Messraumvolumen von 6,0 Litern, siehe dessen Spezifikationen in der Figur 8, durchgeleitet. Nach Beendigung des Durchflusses von atmosphärischer Luft durch den Glasmessraum bleibt der Glasmessraum mit einer anregenden Energieform wortwörtlich imprägniert. Nach Beendigung des Durchflusses von atmosphärischer Luft durch den Messraum bewirkt die im Glasmessraum imprägnierte anregende Energieform ein neuartiges Lumineszenzphänomen, welches 2 bis 3 Wochen nach Beendigung des Durchflusses von atmosphärischer Luft durch den Glasmessraum ununterbrochen fortbesteht, experimentell nachweisbar ist und im deutschen Patent erstmalig technisch berücksichtigt wird.

Keine in der atmosphärischen Luft der Troposphäre vorhandene Gaspartikelform (Luftmoleküle, Luftionen, Aerosole oder Spurengase) ist dazu in der Lage das oben dargestellte Imprägnationsphänomen bzw. das vierte neuartige Lumineszenzphänomen zu bewirken. Auch keine bisher bekannte anregende Energieform ist dazu in der Lage das oben dargestellte Imprägnationsphänomen zu bewirken. Dies vorausgesetzt, dass eine solche stark anregend wirkende Energieform, wie etwa UV-C Strahlung, Röntgenstrahlung oder Gammastrahlung
a) in der atmosphärischen Luft in der Troposphäre vorhanden wäre,
b) deren anregende Wirkung für 2 bis 3 Wochen in Glas speicherbar wäre und
c) diese anregende Energieform durch ein Schlauchsystem befördert werden könnte, ohne dabei deren anregende Wirkung und deren Speichereigenschaft zu verlieren. Keine bekannte anregende Energieform erfüllt diese drei o.g. Voraussetzungen, die zwingend erforderlich sind, um das vierte neuartige Lumineszenzphänomen zu bewirken.

Im Fall der runden Quarzprobe, die ebenfalls das Imprägnationsphänomen bzw. das vierte neuartige Lumineszenzphänomen zeigt, kann keine bekannte anregende Energieform und keine in der atmosphärischen Luft vorhandene Gaspartikelform die Beobachtung erklären, dass beim Durchfluss von atmosphärischer Luft mit 20,0 l/min durch den Edelstahlmessraum in dem sich die runde Quarzprobe befindet, siehe die Figur 14, das Niveau der festgestellten Lumineszenz durch die bloße Anwesenheit der runden Quarzprobe signifikant erhöht wird. Dieses Phänomen der signifikanten Erhöhung des Niveaus der Lumineszenz im Messraum einer experimentellen Vorrichtung, durch die bloße Anwesenheit der runden Quarzprobe im Messraum, wurde im Zusammenhang mit dem dritten neuartigen Lumineszenzphänomen und mit dem vierten neuartigen Lumineszenzphänomen bereits beschrieben, siehe z.B. die zwei Versuche durchgeführt in der gleichen Nacht im Zusammenhang mit dem dritten neuartigen Lumineszenzphänomen ohne Quarzprobe im Messraum ( > die Figur 15) und mit der Quarzprobe im Messraum ( > die Figur 16). Dieses Phänomen geht anscheinend auf die punktuelle und temporäre Speicherung der in der atmosphärischen Luft vorhandenen besonderen anregenden Energieform in der runden Quarzprobe zurück.

Auch stellt das vierte neuartige Lumineszenzphänomen den eindeutigsten experimentellen Nachweis für die Existenz einer besonderen anregenden Energieform in der Erdatmosphäre dar. Da die atmosphärische Luft als einzige energetische Ursache für das vierte neuartige Lumineszenzphänomen in Frage kommt und anderseits keine bekannte Partikelform oder anregende Energieform in der atmosphärischen Luft in der Troposphäre vorhanden ist, die das vierte neuartige Lumineszenzphänomen bewirken könnte, bleibt rein physikalisch betrachtet nur eine in der Atmosphäre vorhandene besondere anregende Energieform als einzige schlüssige Erklärung für die Ursache des Imprägnationsphänomens bzw. des vierten neuartigen Lumineszenzphänomens übrig. Diese in der Erdatmosphäre vorhandene besondere anregende Energieform wird mittels der zwei neuen technischen Verfahren und den zwei neuen technischen Vorrichtungen, dargestellt in der deutschen Patentschrift, erstmalig gezielt technisch angewendet.

Das zweite neuartige Lumineszenzphänomen, welches ebenfalls auf die Speicherung der besonderen anregenden Energieform in Festkörper beruht, ist ebenfalls ein äußerst beeindruckendes physikalisches Phänomen. Ein hochglanzpolierter weißer Stein aus reinem kristallinem Quarz mit den Abmessungen von 18,0 cm x 4,0 cm (Durchmesser x Stärke), siehe Bild 1, Bild 2 und Bild 3, verhält sich physikalisch ganz normal, dann, wenn er in einem geschlossenen Raum aufbewahrt wird. Wird dieser runde weiße Stein, der in einem geschlossenen Raum in einer Schublade aufbewahrt wird, aus der Schublade entnommen und in einem lichtdicht abgeschlossenen Messraum einer experimentellen Vorrichtung auf ein evtl. bewirktes Lumineszenzphänomen hin geprüft, so verhält sich der runde weiße Stein entsprechend des Planckschen Strahlungsgesetz und bewirkt erwartungsgemäß kein Lumineszenzphänomen.

Setzt man jedoch den gleichen runden weißen Stein aus reinem kristallinem Quarz für zwei Stunden nachts ins Gras, auf den Erdboden in die Erdatmosphäre, und prüft danach den runden weißen Stein im Messraum einer experimentellen Vorrichtung auf ein evtl. bewirktes Lumineszenzphänomen hin, so ist ein lang anhaltendes Lumineszenzphänomen eindeutig nachweisbar, siehe die Figur 11, mittlerer Graph. Dieses Lumineszenzphänomen hält über viele Stunden an und steht in völligen Widerspruch zum Planckschen Strahlungsgesetz, welches besagt, dass Steine aus reinem kristallinem Quarz (reines kristallines Siliziumdioxid) bei Zimmertemperatur nur Infrarotstrahlung aussenden und in keiner Weise ein Lumineszenzphänomen bewirken können.

Die drei neuartigen Lumineszenzphänomene, die durch die runde Probe aus natürlichem Quarz (natürlicher Quarz ist ein gesteinsbildendes Mineral) bewirkt werden bzw. das erste neuartige Lumineszenzphänomen, das zweite neuartige Lumineszenzphänomen und das vierte neuartige Lumineszenzphänomen sind mit dem gegenwärtigen Wissensstand zur Lumineszenz, festgestellt in Zusammenhang mit der Anregung von Mineralien, völlig unvereinbar. Unabhängig davon, ob eine Probe aus natürlichem kristallinem Quarz mit UV-Strahlung, Laserstrahlen, Röntgenstrahlen oder mit Gammastrahlen angeregt wird, ist in Zusammenhang mit einer dermaßen angeregten Quarzprobe bisher kein Lumineszenzphänomen bekannt, welches eine Lumineszenzlebensdauer von länger als eine Sekunde aufweist.

Im Standardwerk, welches die Lumineszenzphänomene festgestellt im Zusammenhang mit Mineralien behandelt, “Luminescence spectroscopy of Minerals and Materials“ von M. Gaft, R. Reisfeld und G. Panczer, erschienen im Springer Verlag, 2005, ist im 2. Satz im Kapitel “Conclusions“ ("Schlussfolgerungen“) die Aussage zu finden: “Luminescence in minerals is observed over a time interval of nanoseconds to milliseconds.“ (zu Deutsch: "Lumineszenz in Mineralien wird über einem Zeitraum von Nanosekunden bis Millisekunden beobachtet.“), siehe hier. Die durch die runde kristalline Quarzprobe bewirkten neuartigen Lumineszenzphänomene (erstes, zweites und viertes neuartiges Lumineszenzphänomen), welche je nach Versuchsanordnung eine Lebensdauer von Stunden und Tage bis mehrere Wochen und Monate aufweisen können, sind mit dem gegenwärtigen Wissensstand zur Lumineszenz, festgestellt in Zusammenhang mit Mineralien, völlig unvereinbar.

Das lang anhaltende Lumineszenzphänomen bewirkt durch die runde Quarzprobe nach deren zeitweiliger Lagerung bei Nacht in der Erdatmosphäre bzw. das zweite neuartige Lumineszenzphänomen ist in der deutschen Patentschrift in den Absätzen [0127] bis [0130] beschrieben. In der Fig. 9 der deutschen Patentschrift sind die jeweiligen Graphen der festgestellten Lumineszenzemission für die ersten 7.200 Sekunden (2,0 Stunden) nach der Einsetzung der runden Quarzprobe im Messraum der experimentellen Vorrichtung dargestellt. Hier in der Webseite ist die Fig. 9 aus der deutschen Patentschrift auch farbig als Figur 11 dargestellt.

Die
a) drei neue Lumineszenzphänomene, die auf einem Speicherphänomen beruhen bzw. das erste neuartige Lumineszenzphänomen, das zweite neuartige Lumineszenzphänomen und das vierte neuartige Lumineszenzphänomen,
b) gemeinsam mit dem dritten neuartigen Lumineszenzphänomen, welches beim Durchfluss von atmosphärischer Luft durch den Messraum einer experimentellen Vorrichtung auftritt,
allem Anschein nach Alleinstellungsphänomene der besonderen anregenden Energieform, die ausschließlich von dieser Energieform bewirkt werden können und von keiner bekannten anregenden Energieform oder von einer in der atmosphärischen Luft der Troposphäre vorhandenen Gaspartikelform (Luftmoleküle, Luftionen, Aerosole oder Spurengase) reproduziert werden können. Diese neuartigen physikalischen Phänomene sind ein wesentlicher Bestandteil der energetischen Signatur der besonderen anregenden Energieform.

Auf ähnlicher Weise wie elektrischer Strom in einer Autobatterie oder in einem Lithiumakkumulator gespeichert werden kann, so kann die besondere anregende Energieform in gewissen Festkörper gespeichert werden. Während eine Autobatterie oder ein Lithiumakkumulator eines Smartphones jedoch gezielt entwickelte technische Vorrichtungen zur Speicherung von elektrischem Strom sind, ist eine Festkörperprobe aus kristallinem Quarz, Granit, Granodiorit oder Holz eine in der Natur vorkommende Festkörperprobe.

Auf ähnlicher Weise wie ein Lithiumakkumulator eines Smartphones sich am Stromnetz mit Elektrizität auflädt, so lädt sich eine Festkörperprobe aus kristallinem Quarz, Granit, Granodiorit, Glas oder Holz durch zeitweilige Lagerung an der direkten Sonnenstrahlung oder durch zeitweilige Lagerung in der Erdatmosphäre, bei Tag oder bei Nacht, mit der besonderen anregenden Energieform auf. Aufgrund dieses Speicherphänomens bzw. dieses Aufladungsphänomens sind die o.g. Festkörper anschließend in der Lage das erste neuartige Lumineszenzphänomen und das zweite neuartige Lumineszenzphänomen in einem lichtdicht abgeschlossenen Messraum einer experimentellen Vorrichtung zu bewirken.

Das Speichervermögen der Festkörper bezüglich der besonderen anregenden Energieform ist sehr unterschiedlich beschaffen. Quarz, Granit, Granodiorit, Glas und Holz speichern gut die besondere anregende Energieform. Stahl, Edelstahl und Aluminium besitzen hingegen ein sehr geringes bis vernachlässigbares Speicherpotenzial bezüglich dieser besonderen anregenden Energieform. Dadurch tritt beim Durchfluss von atmosphärischer Luft durch einen Messraum aus Edelstahl nur das dritte neuartige Lumineszenzphänomen auf, während in einem Messraum aus Glas sowohl das dritte neuartige Lumineszenzphänomen als auch das vierte neuartige Lumineszenzphänomen auftritt, siehe dazu auch die Tafel 3.

Dieses Alleinstellungsmerkmal der Speicherung der besonderen anregenden Energieform in gewissen Festkörper wird erstmalig im deutschen Patent technisch angewendet. Auf dieses Alleinstellungsmerkmal der Speicherung der besonderen anregenden Energieform in Festkörper, gefolgt von der Bewirkung eines lang anhaltenden Lumineszenzphänomens, beruht eines der zwei neuen technischen Verfahren dargestellt im deutschen Patent im zweiten Patentanspruch.

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